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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Bauamt

In der Regel müssen alle baulichen Veränderungen mit dem Bauamt abgestimmt werden. Für die meisten besteht auch eine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht. Über die geltenden baurechtlichen Regelungen und die Bebauungspläne können Sie sich bei Herrn Schuster, Bauamt Zaberfeld erkundigen.

Die jeweiligen Gebühren für Bauangelegenheiten finden Sie in der aktuellen Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung). Diese ist unter der Rubrik Ortsrecht → Steuern und Gebühren für Sie eingestellt.

Weitere Informationen zum Thema bauen finden Sie auch → hier!

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Die Gemeindeverwaltung führt ein Verzeichnis, in dem alle bestehenden Baulasten auf Grundstücken der Gemarkung aufgelistet sind. Sobald eine Baulast auf einem Grundstück eingetragen ist, kann das Bauen auf diesem Grundstück möglicherweise erschwert werden. Auskünfte darüber, ob auf einem Grundstück eine Baulast eingetragen ist und wenn ja, welche, können Sie beim Bauamt, Herrn Schuster erhalten.

Baurechtliche Anträge und Bauanzeigen

Baurechtliche Anträge und Bauanzeigen im Kenntnisgabeverfahren sind ab sofort nicht mehr über die Gemeinde, sondern direkt beim zuständigen Landratsamt einzureichen.

Das Landratsamt Heilbronn ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn und steht Ihnen für Rat und Tat
rund um das Thema Bauen gerne zur Verfügung.

Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa) im Landratsamt Heilbronn:
Digitale Anträge ab Juli 2024 über ViBa einzureichen


Ab Montag, 1. Juli 2024, sind digitale Bauanträge, für welche das Landratsamt Baugenehmigungsbehörde ist, über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen. Vor dem 1. Juli sind Bauanträge noch über service-bw zu stellen.

Für die Nutzung von ViBa BW ist eine BundID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung einzuplanen.

Mit der BundID bzw. mit dem Unternehmenskonto können Sie sich ab 1. Juli auf der Plattform ViBa BW des Landratsamtes anmelden und diese nutzen:

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-heilbronn/

Weitere Informationen, Anleitungen und Hilfestellungen zur Nutzung der BundID finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes: www.landkreis-heilbronn.de/baurechtliche-verfahren.

Energieberatung

Der Landkreis Heilbronn bietet den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis seit Juli 2015 eine kostenfreie Energieberatung an.
Auch in Zaberfeld wird eine Energieberatung den Bürgern angeboten. Die Termine sowie weitere Informationen können online unter www.landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhalten Sie unter Tel.: 07131 994 – 1184 oder unter energieberatung@landratsamt-heilbronn.de

Grundstücksangelegenheiten

Bei einem Grundstückskauf oder -verkauf, im Erbfall und zu verschiedenen anderen Zwecken sind Grundstückseigentümer am Wert ihres Grundstückes interessiert. Zunächst ist hier ein Grundbuchauszug sehr aufschlussreich. Hier sind neben den Angaben zur Lage und Größe des Grundstücks auch die Belastungen eingetragen, beispielsweise durch Geh-, Fahr- und Leitungsrechte oder Grundschulden. Einen Grundbuchausdruck oder die Einsicht in ein Grundbuch erhalten Sie bei Frau Stuber.
Um Aussagen über den Wert eines Grundstückes treffen zu können, kann zunächst der Bodenrichtwert herangezogen werden. Außerdem besteht die Möglichkeit durch den Gutachterausschuss ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Anfragen und Anträge nimmt die Stadtverwaltung Eppingen
(Tel.: 07262 920 1254 , E-Mail: gutachterausschuss@eppingen.de) gerne entgegen.
Des Weiteren können Baulasten auf dem Grundstück relevant sein oder Altlasten bestehen. Das Altlastenregister wird beim Landratsamt Heilbronn geführt.

Rauchwarnmelderpflicht

Seit 01.01.2015 müssen in allen Wohnungen Rauchwarnmelder eingebaut sein. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für bereits bestehende Wohnhäuser. In welchen Räumen ein Rauchwarnmelder angebracht sein muss, wer für den Einbau verantwortlich ist und viele weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Für die öffentliche Wasserversorgung und die öffentliche Abwasserbeseitigung besteht ein Anschluss und Benutzungszwang. Bei Neueinrichtung, Änderungen und Entfernung der Wasserversorgung oder der Abwasser- und Niederschlagsbeseitigung ist dies der Gemeindeverwaltung mit den entsprechenden Anträgen mitzuteilen. Soweit der Anschluss bei einem neuen Bauvorhaben oder einem Umbau hergestellt oder geändert wird, sind die Anträge mit dem Wasserversorgungs- und Entwässerungsantrag in einfacher Ausführung mit dem Baugesuch einzureichen.