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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Wahlen

Sämtliche Wahlen von der Gemeinderatswahl bis zur Europawahl in Zaberfeld werden durch die Gemeindeverwaltung organisiert.

Für alle Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Wahlamt, Frau Lea Dieffenbacher gerne zur Verfügung.

Informationen über vergangene und bevorstehende Wahlen finden Sie im Anschluss.

Bevorstehende Wahlen:

Vergangene Wahlen:

Europawahl am 9. Juni
Das Wahlergebnis zur Bundestagswahl 2021

Mehr als 60 Millionen Bürger*innen waren am 26. September 2021 zur Wahl des 20. Bundestags berechtigt.

Was ist eine Bundestagswahl?

Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Diese Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen.

Wahlergebnis

Die SPD hat die Bundestagswahl 2021 nach Auszählung aller Wahlkreise knapp gewonnen, so das vorläufige amtliche Wahlergebnis. Sie kommt demnach auf 25,7 Prozent. CDU/CSU folgen mit 24,1 Prozent. Die Grünen landen auf dem dritten Platz mit 14,8 Prozent. Die FDP liegt bei 11,5 Prozent, gefolgt von der AfD mit 10,3 Prozent. Die LINKE bekommt 4,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Sowohl SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz als auch Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet sehen im Wahlergebnis einen klaren Auftrag für eine Koalition mit Grünen und FDP.
(Quelle: www.bundestagswahl-bw.de)

Wahlergebnis von Zaberfeld und weiterer Kommunen des Landkreises Heilbronn

Achtung: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Das Wahlergebnis zur Landtagswahl 2021 in Baden-Württemberg

Die Grünen bleiben stärkste Kraft in Baden-Württemberg. Der bisherige Koalitionspartner CDU verliert Stimmanteile. Im Landtag werden neben Grünen und CDU auch die SPD, die AfD und die FDP sitzen. LINKE und Freie Wähler bleiben unter der Fünf-Prozent-Hürde. Mehrere Koalitionen sind nun rein rechnerisch möglich.

Das Wahlergebnis von Zaberfeld und weiteren Kommunen finden Sie direkt → hier!
Achtung: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

Nähere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch → hier!

Bekanntmachung nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor einem Wahltermin Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.

Mit dem Antrag auf Sperrvermerk können Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten bei Gruppenauskünften widersprechen.