Sämtliche Wahlen von der Gemeinderatswahl bis zur Europawahl in Zaberfeld werden durch die Gemeindeverwaltung organisiert.
Für alle Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Wahlamt, Frau Lea Dieffenbacher gerne zur Verfügung.
Informationen über vergangene und bevorstehende Wahlen finden Sie im Anschluss.
Bei der Bundestagswahl wird das deutsche Parlament – der Bundestag – gewählt. Die Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen. Sie ermöglicht den Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern, ihre Parteien und Abgeordneten in den Bundestag zu wählen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Nach dem plötzlichen Ende der Ampel-Koalition wird die ursprünglich für den 28. September 2025 geplante Bundestagswahl vorgezogen und nun bereits am 23. Februar 2025 stattfinden.
Die Landeszentrale für politische Bildung stellt kostenlos ein Wahlportal für Sie bereit, welches laufend aktualisert wird und alle bereits bekannten Informationen enthält.
→ Wahlportal lpb
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch unsere Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@zaberfeld.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Dieffenbacher, Tel.: 07046/9626-12, E-Mail: lea.dieffenbacher@zaberfeld.de
Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bis spätestens 2. Februar 2025. Sofern Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, empfehlen wir Ihnen sofort einen Antrag zu stellen, wenn die Wahlbenachrichtigung bei Ihnen eintrifft. Der Briefwahlzeitraum ist aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl verkürzt. Voraussichtlich kommen die Stimmzettel erst am 7. Februar auf dem Rathaus an, sodass ab 10. Februar Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Bitte beachten Sie weiter, dass nach Erhalt der Briefwahlunterlagen diese schnellstmöglich ausgefüllt und rechtzeitig auf dem Rathaus abgegeben/eingeworfen werden müssen. Sollten Sie sich für den Rückversand über die Deutsche Post entscheiden, werfen Sie Ihre Wahlbriefe bis spätestens 20. Februar ein.
Wir bitten alle Wahlberechtigten um dringende Beachtung!
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren?
Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Zaberfeld, den 14.01.2025
Bürgermeisteramt Zaberfeld
gez. Diana Danner
Bürgermeisterin
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor einem Wahltermin Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch – beim Bürgermeisteramt Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, eingelegt werden. Der Widerspruch hat bis zu seinem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Das heißt bereits früher im Zusammenhang mit Wahlen eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
Mit dem Antrag auf Sperrvermerk können Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten bei Gruppenauskünften widersprechen.
Mehr als 60 Millionen Bürger*innen waren am 26. September 2021 zur Wahl des 20. Bundestags berechtigt.
Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre statt. Diese Wahl ist eine politische Grundentscheidung, mit der die Wählerinnen und Wähler die politische Machtverteilung auf Bundesebene bestimmen.
Die SPD hat die Bundestagswahl 2021 nach Auszählung aller Wahlkreise knapp gewonnen, so das vorläufige amtliche Wahlergebnis. Sie kommt demnach auf 25,7 Prozent. CDU/CSU folgen mit 24,1 Prozent. Die Grünen landen auf dem dritten Platz mit 14,8 Prozent. Die FDP liegt bei 11,5 Prozent, gefolgt von der AfD mit 10,3 Prozent. Die LINKE bekommt 4,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Sowohl SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz als auch Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet sehen im Wahlergebnis einen klaren Auftrag für eine Koalition mit Grünen und FDP.
(Quelle: www.bundestagswahl-bw.de)
→ Wahlergebnis von Zaberfeld und weiterer Kommunen des Landkreises Heilbronn
Achtung: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Die Grünen bleiben stärkste Kraft in Baden-Württemberg. Der bisherige Koalitionspartner CDU verliert Stimmanteile. Im Landtag werden neben Grünen und CDU auch die SPD, die AfD und die FDP sitzen. LINKE und Freie Wähler bleiben unter der Fünf-Prozent-Hürde. Mehrere Koalitionen sind nun rein rechnerisch möglich.
Das Wahlergebnis von Zaberfeld und weiteren Kommunen finden Sie direkt → hier!
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Nähere Informationen zur Landtagswahl finden Sie auch → hier!