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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Faktencheck

Windenergieausbau in Zaberfeld: Faktencheck

Die nachfolgenden Faktenchecks samt Stellungnahmen sollen Ihnen Hilfestellung
bei möglich aufkommenden Fragen oder Unklarheiten bieten.

Aussage: Am Heuchelberg gibt es nicht genügend Wind für Windkraftanlagen.

Stellungnahme

In der Begründung des Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist erläutert, dass dem Windenergie-Flächenziel von 1,8 % der Landesfläche eine Potenzialuntersuchung zugrunde liegt, die in Bezug auf die Windhöffigkeit einen Mindestwert von 190 Watt pro Quadratmeter ansetzt:

„Die Potenzialuntersuchungen des Energieatlasses (https://www.energieatlas-bw.de/wind – zuletzt besucht am 16. November 2022) wurden um Aspekte der Flugsicherung (Drehfunkfeuer, DVOR) und militärischer Belange (Hubschraubertiefflugstrecken und Radarführungsmindesthöhe, MRVA) weiter qualifiziert. Bezüglich der Windhöffigkeit wurde ein Mindestwert von 190 Watt pro Quadratmeter angesetzt. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten, erweiterten Windpotenzialuntersuchungen belegen, dass eine Erfüllung in allen zwölf Regionen grundsätzlich möglich ist.“

Dieser dem Landesflächenziel zugrundeliegende Wert wird laut Windatlas an allen vorläufigen Standorten eingehalten und teils deutlich überschritten. Dennoch wird im Zuge der Projektentwicklung zunächst eine Windmessung durchgeführt, deren Ergebnisse dann zur Erstellung von Ertragsgutachten herangezogen werden. Erst nach Vorliegen dieser Gutachten kann über den Bau der Windenergieanlagen entschieden werden.

Quelle:

Aussage: Wussten Sie, dass viele Vögel/Insekten durch die Rotoren (bis zu 400 km/h Umlaufgeschwindigkeit) verletzt werden und qualvoll verenden?

Stellungnahme

Vögel
Es ist unbestritten, dass es durch Windenergieanlagen zu Schlagopfern bei der Avifauna kommt. Wichtig ist aber, die Opferzahlen in ein umfassendes Bild einzuordnen. So nennt der NABU in dem Artikel „Das große Vogelsterben“ folgende Ursachen und Opferzahlen für Vögel in Deutschland:

  • Kollisionen an Glasscheiben: 100 - 115 Millionen Opfer pro Jahr
  • Hauskatzen: 20 - 100 Millionen Opfer pro Jahr
  • Kollisionen im Verkehr: 70 Millionen Opfer pro Jahr
  • Stromleitungen: 1,5 - 2,8 Millionen Opfer pro Jahr
  • Jagd: 1,2 Millionen Opfer pro Jahr
  • Windenergieanlagen: 100.000 Opfer pro Jahr

Insgesamt bewegen sich laut NABU die Opferzahlen in Deutschland zwischen ca. 192 Millionen bis 289 Millionen Vögel pro Jahr. 100.000 Schlagopfer an Windenergieanlagen tragen dazu mit 0,03 % bis 0,05 % bei. Bei 100.000 Schlagopfern und aktuell ca. 30.000 Windenergieanlagen ergeben sich durchschnittlich zwischen 3 und 4 Schlagopfer pro Windenergieanlage pro Jahr.

Quelle: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/voegel/gefaehrdungen/24661.html

Insekten
Genau wie bei den Vögeln gibt es auch bei den Insekten einen Einfluss der Windenergie auf die Populationen unterschiedlicher Arten. Eine Studie des DLR hat im Jahr 2018 zu einer verstärkten öffentlichen Wahrnehmung des Themas geführt. In der Studie wird abgeschätzt, dass beim Durchflug der Rotorüberstreichfläche 5 % der Fluginsekten getötet werden. Pro Jahr ergeben sich damit für alle Windenergieanlagen in Deutschland Opferzahlen von 1.200 Milliarden Individuen. Auch hier soll eine Einordnung der Größenordnung vorgenommen werden: So hat der bayerische Landesbund für Vogel- und Naturschutz die DLR-Studie aufgegriffen und auf seiner Internetseite dazu Stellung genommen. Nach dem LBV entspricht die Opferzahl von 1.200 Milliarden Insekten einer Insektenbiomasse von ca. 1.200 Tonnen. Als Vergleich zieht der LBV das Fraßverhalten von Waldvögeln heran, das über zahlreiche Studien gut untersucht sei. In Deutschland würden allein in Wäldern jährlich ca. 450.000 Tonnen Insektenbiomasse von Vögeln verzehrt – wohlgemerkt nur in Wäldern, Insektenfraß im Offenland ist hiervon nicht erfasst. Damit entspricht der Anteil der durch Windenergie getöteten Insektenbiomasse nur ca. 0,3 % der von Waldvögeln verzehrten Insektenbiomasse. Sowohl der LBV als auch das Bundesamt für Naturschutz kommen damit zu folgendem Schluss: Der Einfluss von Windenergieanlagen auf die Insektenwelt sollte weiter untersucht werden, einen maßgeblichen Anteil am Insektenschwund haben Windenergieanlagen nach aktueller Datenlage jedoch nicht. Das Bundesamt für Naturschutz weist richtigerweise auch darauf hin, dass der Insektenschwund schon eingesetzt hat, bevor Windenergie in größerem Maßstab ausgebaut wurde.

Quellen:

Aussage: Wussten Sie, dass bei einem Brand das Windrad nicht gelöscht werden kann & giftige Stoffe entstehen?

Stellungnahme

Korrekt ist, dass die Gondel oder die Rotorblätter im Brandfall nicht gelöscht werden können, da die Feuerwehren keine Drehleitern haben, die in entsprechende Höhen reichen. Im Fall eines Höhenbrandes wird daher die Umgebung durch die Feuerwehr gesichert, sodass eine Ausbreitung des Brandes ausgeschlossen wird. Brennen Bauteile im Fuß des Turms kann dieser Brand wie jeder andere vergleichbare Brand von den Feuerwehren bekämpft werden. Insgesamt ist die Brandwahrscheinlichkeit für Windenergieanlagen jedoch sehr gering und beträgt nach einer Veröffentlichung des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zwischen 0,01 % und 0,04 %.

Zur Einordnung der Wahrscheinlichkeit: Zum Ende des Jahres 2022 gab es in Deutschland ca. 84,3 Millionen Einwohner, die im Jahr 2022 in 2.403.366 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle verwickelt waren. Unter der Annahme, dass an allen Unfällen nur eine Person beteiligt war, betrug die Wahrscheinlichkeit im Jahr 2022 in einen polizeilich erfassten Verkehrsunfall verwickelt zu sein 2,85 %. Geht man davon aus, dass bei der Hälfte der Unfälle zwei Personen beteiligt waren, steigt die Wahrscheinlichkeit auf 4,28 %.

Quellen:

Aussage: Wussten Sie, dass die Windräder derzeit nicht recyclebar sind?

Stellungnahme

Eine Windenergieanlage besteht größtenteils aus Beton und Metallen, diese machen ca. 95 % der Gesamtmasse aus und sind schon heute recyclebar. Weitere genutzte Stoffgruppen sind Kunst- und Schmierstoffe oder Elektronikbauteile, für die es ebenfalls schon heute etablierte Recyclingverfahren gibt. Einzig für die Rotorblätter, die aus glasfaserverstärktem Kunststoff hergestellt sind, fehlen diese Verfahren heute noch. Aktuell werden Rotorblätter nach ihrem Nutzungsende als Brennstoff z.B. in der Zementproduktion eingesetzt, dabei entsteht – über die Lebensdauer der Windenergieanlage gerechnet – pro erzeugter kWh ca. 0,12 g Asche als Verbrennungsrückstand. Demgegenüber beträgt der Ascherückstand bei der Kohleverstromung zwischen 25 g und 40 g Asche pro erzeugter kWh.

Unabhängig davon hat ein erster Anlagenhersteller inzwischen ein Verfahren zum vollständigen Recycling von Rotorblättern patentiert und ist gerade dabei, die dafür notwendigen Prozesse zu skalieren und einzuführen. Eine erste Recyclinganlage soll bis Ende 2024 in der dänischen Stadt Esbjerg in Betrieb gehen, bis 2030 sollen insgesamt sechs Recyclinganlagen für Rotorblätter in Europa errichtet werden.

Quellen:

Aussage: Wussten Sie, dass es zu regionaler Klimaveränderung kommt (Dürren/Temperaturanstieg)?

Stellungnahme

Dürren und Temperaturanstiege durch den Einsatz fossiler Energieträger sind bereits heute nicht nur in regionalem, sondern auf globalem Maßstab mess- und spürbar. Durch die Durchmischung von Luftschichten kommt es im Windschatten von Windenergieanlagen tatsächlich zu kleinräumigen Veränderungen in der Temperaturschichtung der Luft, die vor allem nachts zu geringfügig höheren Temperaturen in Bodennähe führen können. Nachgewiesen hat dies eine Studie aus den USA, die aber zum Schluss kommt, dass dieser Effekt durch eine Umstellung auf eine treibhausgasfreie Energieversorgung überkompensiert werden kann. Im Übrigen führen auch Versiegelung und die Verbrennung fossiler Energieträger zu regionalen Veränderungen im Wetter. So ist der städtische Wärmeinseleffekt weithin bekannt, weniger bekannt ist, dass Staubpartikel aus der Verbrennung fossiler Energieträger die Wolkenbildung und damit das Niederschlagsverhalten durch ihre Eigenschaften als Kondensationskeim für Wasserdampf beeinflussen.

Quellen:

Aussage: Wussten Sie, dass der CO2-Speicher [sic] Wald durch die Baumrodung abnimmt?

Stellungnahme

Korrekt ist, dass Wald für das Errichten der Windenergieanlagen gerodet werden muss. Der Wald muss jedoch an andere Stelle wieder aufgeforstet werden, sodass bilanziell keine Waldfläche verloren geht. Damit bleibt die Waldfläche unterm Strich unverändert bzw. steigt durch die Ausgleichsbilanzierung voraussichtlich sogar. Damit steigt langfristig betrachtet auch die CO2-Speicherfähigkeit des Waldes. Ohne diesen Waldausgleich ist das Projekt nicht genehmigungsfähig. Zu beachten ist auch, dass durch die erneuerbare Stromproduktion deutlich mehr CO2-Emissionen vermieden werden, als der gerodete Wald hätte aufnehmen können.

Aussage: Wussten Sie, dass der Strom so zur Verfügung gestellt werden muss wie er verbraucht wird, da sonst das Stromnetz zusammen bricht [sic], da es derzeit noch keine Speicherkapazitäten gibt?

Stellungnahme

Es ist korrekt, dass im europäischen Stromverbund immer genauso viel Strom bereitgestellt werden muss, wie von den Abnehmern verbraucht wird. Schon heute geschieht dies durch die Bereitstellung flexibler Lasten von beispielsweise Industrieunternehmen oder von Regelleistung aus Kraftwerken von Energieversorgern.

Es ist nicht korrekt, dass es in Deutschland keine Speicherkapazitäten für Strom gibt. In Deutschland gab es Stand 2022 ca. 500.000 kleine Stromspeicher mit einer Leistung von 2,5 GW, daneben gibt es nochmal knapp 10 GW Speicherleistung in großen Pumpspeicherkraftwerken. Zum Vergleich: Neckarwestheim II hatte eine Leistung von ca. 1,3 GW. Korrekt ist aber, dass diese Speicherleistung und -kapazität in Zukunft noch weiter ausgebaut werden muss, um das Stromnetz auf unsere zukünftigen Erfordernisse anzupassen.

Quellen:

Aussage: Wussten Sie, dass der von den Windrädern zusätzlich erzeugte Infraschall zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen für uns Menschen und unseren Tieren [sic] führen kann?

Stellungnahme

Das Umweltbundesamt schreibt dazu im Umweltinformationsdienst 01/2021:

„Nach dem derzeitigen Stand der Forschung gibt es keine Evidenz dafür, dass durch Infraschall von Windenergieanlagen gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht werden.“.

Weiter schreibt die für Baden-Württemberg zuständige Landesanstalt für Umwelt und Messungen Baden-Württemberg:

„Infraschall wird von einer großen Zahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen hervorgerufen. Er ist alltäglicher und überall anzutreffender Bestandteil unserer Umwelt. Windkraftanlagen leisten hierzu keinen wesentlichen Beitrag. Die von ihnen erzeugten Infraschallpegel liegen deutlich unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen. Es gibt keine wissenschaftlich abgesicherten Belege für nachteilige Wirkungen in diesem Pegelbereich. Auch für den Frequenzbereich des Hörschalls zeigen die Messergebnisse keine akustischen Auffälligkeiten. Windkraftanlagen können daher wie andere Anlagen nach den Vorgaben der TA Lärm beurteilt werden. Bei Einhaltung der rechtlichen und fachtechnischen Vorgaben für die Planung und Genehmigung sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche von Windkraftanlagen zu erwarten.“

Quellen:

Aussage: Wussten Sie, dass der Windpark die Zerstörung unseres Naherholungsgebietes bedeutet, hervorgerufen durch den Kahlschlag und der zu wenig vorhandenen Ausgleichsflächen?

Stellungnahme

Ein Ausgleich des Eingriffs wird durch die Genehmigungsbehörde dadurch sichergestellt, dass der Antragssteller im Zuge der Genehmigung des Projekts nachweisen muss, dass die für das Projekt notwendigen Ausgleichsflächen vertraglich gesichert sind. Ohne diesen Flächensicherungsnachweis kann keine Freigabe für das Vorhaben erfolgen.