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Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Zaberfeld zwischen den Feiertagen


Zwischen den Feiertagen ist das Rathaus wie folgt erreichbar bzw. geschlossen:
Dienstag, 24.12. (Heiligabend) bis einschließlich 01.01.: geschlossen und nicht besetzt
Donnerstag, 02.01. und Freitag, 03.01.: 10 – 12 Uhr geöffnet
Montag, 06.01. (Heilige drei Könige): geschlossen

Ab dem Dienstag, 07.01. sind wir dann zu den gewohnten Sprechzeiten wieder für Sie da und erreichbar.

An den Schließtagen Freitag, 27.12. und Montag, 30.12. erreichen Sie uns in dringenden standesamtlichen Notfällen (Sterbefall) telefonisch unter 0171 / 4819723.

Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie Firma WUK rund um die Uhr (24/7) unter folgender Rufnummer: 07046/9626-13. Eine automatische Rufumleitung ist hier eingerichtet.

Da einzelne Mitarbeiter Urlaub haben, kann dies zu Einschränkungen bei der Sachbearbeitung führen. Vor allem im Bürgerbüro kann es daher zu längeren Wartezeiten kommen. Bereits heute bitten wir hier um Ihr Verständnis. Wir empfehlen Ihnen für Ihren Besuch im Bürgerbüro vorab online einen Termin auf www.zaberfeld.de zu vereinbaren.

Windpark „Pfützenhof“

Windmessung im Bereich Pfitzenhof

Wir möchten Sie darüber informieren, dass innerhalb des geplanten Windparkgebietes in Kürze eine mehrmonatige Windmessung im Rahmen des Projekts Windpark Pfitzenhof beginnt. Ziel dieser Messung ist es, genaue Daten über die Windverhältnisse in der Umgebung des Pfitzenhofes zu erfassen, um die Eignung des Standorts für die Errichtung von Windenergieanlagen zu prüfen.

Die Windmessung wird mithilfe der LiDAR-Technologie durchgeführt, einem berührungslosen Fernerkundungssystem, das die Windgeschwindigkeit durch die Analyse von reflektierten Laserstrahlen erfasst, die für das menschliche Auge nicht sichtbar sind. Im Gegensatz zu traditionellen Messmethoden ist mit dieser Technologie keine Beeinträchtigung der Bevölkerung zu erwarten, da keine beweglichen Teile oder Lärmquellen involviert sind.

Wir möchten betonen, dass die Durchführung dieser Windmessung im Einklang mit den geltenden Vorschriften und in enger Absprache mit den örtlichen Behörden erfolgt. Unsere Priorität liegt darauf, die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren und gleichzeitig genaue Daten für eine fundierte Entscheidungsfindung bereitzustellen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis für dieses wichtigen Vorhaben.

FAQ: Wichtige Antworten zum Windpark „Pfützenhof“

Die Energiewende ist in vollem Gange. Auch in Zaberfeld soll ein Schritt in Richtung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Zukunft unternommen werden. Der geplante Windpark „Pfützenhof“ soll unabhängig Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen und zum Klimaschutz beitragen. Gleichzeitig geben die Zeag Energie AG und die Gemeinde Zaberfeld der Bürgerschaft die Möglichkeit, sich an den Anlagen zu beteiligen. Damit profitiert die Region in mehrfacher Hinsicht. „Mir ist wichtig, dass wir die Bürgerinnen und Bürger transparent über die Entwicklung des Projekts informieren“, sagt Zaberfelds Bürgermeisterin Diana Danner.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was sind die Ziele des Windpark-Projekts in Zaberfeld?

Der Windpark Pfützenhof zielt darauf ab, grüne Energie für Zaberfeld und die Region zu liefern. Er ist ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen, die Energieversorgung auf erneuerbare Quellen umzustellen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Dies unterstützt die lokalen und nationalen Klimaschutzziele. Ein wichtiges Ziel ist auch, die Wertschöpfung im Ort und in der Region zu halten. Die Gemeinde und ihr regionaler Partner, die ZEAG Energie AG, haben für den Betrieb des Windparks die EE BürgerEnergie Zaberfeld GmbH & Co. KG gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Zaberfeld und zahlt an die Gemeinde Gewerbesteuer. Die ZEAG Energie AG verantwortet die Planung und Realisierung, stellt die Finanzierung der Betreibergesellschaft sicher und ist für den Betrieb der Anlagen zuständig.

Wie können sich die Bürgerinnen und Bürger am Projekt beteiligen?

Bürgerschaft, Vereine und Gewerbe stehen im Mittelpunkt des ZEAG-Betreibermodells. All diese Akteure können sich über eine noch zu gründende BürgerEnergieGenossenschaft an der Wertschöpfung des Windparks beteiligen, die Gemeinde behält direkten Einfluss auf die Entscheidungen der Betreibergesellschaft. 

Was genau ist geplant?

Vorgesehen ist ein Windpark aus drei Anlagen des Typs Enercon E-175 mit einer Nennleistung von jeweils 6.000 Kilowatt. Zu erwarten ist ein jährlicher Energieertrag von 36.000.000 Kilowattstunden, was den Strombedarf von etwa 12.000 Haushalten deckt. Die drei Anlagen helfen dabei, jährlich 43.000 Tonnen CO2 einzusparen.

Wie ist der rechtliche Rahmen?

Das Projekt steht im Einklang mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs. Diese Gesetze fordern den von Windenergie und zukünftig die nahezu treibhausgasneutrale Stromerzeugung. Die Träger der Regionalplanung in Baden-Württemberg müssen laut Klimaschutzgesetz für jede Region 1,8 Prozent der Fläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen. Gelingt das nicht, werden Windkraftprojekte privilegiert und die Kommunen können den Ausbau nicht mehr entscheidend steuern. Für Gemeindeverwaltung und Gemeinderat in Zaberfeld ist es wichtig, den Prozess selbst gestalten zu können. 

Welche Rolle spielt der Schutz von Mensch und Umwelt?

Für den Bau von Windkraftanlagen gibt es strenge Auflagen. Dazu gehören beispielsweise ausreichende Abstände zu besiedelten Gebieten. So wurden für den Windpark Pfützenhof Prognosen für die Schallimmission erarbeitet. Im weiteren Verfahren müssen bei Planung und Genehmigung die gesetzlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und weiterer gesetzlicher Regelungen beachtet werden. Dazu zählen die Belange des Gebiets- und Artenschutzes. Im Fokus stehen unter anderem windkraftempfindliche Vogel- und Fledermausarten. Grundsätzlich gilt bei Eingriffen in die Natur eine Ausgleichspflicht. Der Antragssteller erhält nur dann eine Genehmigung, wenn er vertraglich nachweisen kann, dass er über die entsprechenden Ausgleichflächen verfügt. 

Welchen Einfluss haben Windräder auf Vögel?

Es ist unbestritten, dass es durch Windenergieanlagen zu Schlagopfern kommt. Wichtig ist aber, die Opferzahlen einzuordnen. So nennt der NABU in dem Artikel „Das große Vogelsterben“ folgende Ursachen und Opferzahlen für Vögel in Deutschland:

  • Kollisionen an Glasscheiben: 100 bis 115 Millionen Opfer pro Jahr
  • Hauskatzen: 20 bis 100 Millionen Opfer pro Jahr
  • Kollisionen im Verkehr: 70 Millionen Opfer pro Jahr
  • Stromleitungen: 1,5 bis 2,8 Millionen Opfer pro Jahr
  • Jagd: 1,2 Millionen Opfer pro Jahr
  • Windenergieanlagen: 100.000 Opfer pro Jahr

Insgesamt bewegen sich laut NABU die Opferzahlen in Deutschland zwischen ca. 192 Millionen bis 289 Millionen Vögel pro Jahr. 100.000 Schlagopfer an Windenergieanlagen tragen dazu mit 0,03 bis 0,05 Prozent bei. Durchschnittlich ergeben sich durchschnittlich zwischen 3 und 4 Schlagopfer pro Windenergieanlage und Jahr.