Öffentliche Bekanntmachung
Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.01.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnmobilstellplatz Zaberfeld“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgeblich ist der vom Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach gefertigte Entwurf mit Begründung vom 28.06.2022/21.01.2025, der zeichnerische Teil ist nachstehend auszugsweise abgedruckt:
Die öffentliche Auslegung findet
vom 10.02. bis 14.03.2025 (je einschließlich)
als Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs.2 BauGB an dieser Stelle statt. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Außerdem können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Zaberfeld, Schloßberg 5, Zimmer 8 im Rathaus, eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahme abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde@zaberfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Ein Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht worden sind, aber während der Auslegungsfrist hätten geltend gemacht werden können (Verwirkungspräklusion).
Zaberfeld, 28.01.2025
gez. Diana Danner
Bürgermeisterin