Icon Leichte Sprache

Leicht

Icon Translate

translate

See-Ampel

Icon Navi

Navigation

Sonstige Mitteilungen

Alle aktuellen Nachrichten rund um Zaberfeld

Sonstige Mitteilungen | 25.06.2024

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert

Schäden durch Hochwasser: Kostenlose Energieberatung für Betroffene

Überschwemmungen und Starkregen haben auch in Baden-Württemberg großen Schaden angerichtet. Sind Heizung oder Fassade durch das Hochwasser beschädigt, hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale ab sofort mit einer kostenlosen und unbürokratischen Beratung vor Ort.

Verbraucher:innen erhalten bei diesem Vor-Ort-Termin zunächst eine erste Einschätzung zum Ausmaß der Schäden an Heizung und Fassade. Muss die Heizung getauscht werden, geben die Energieberater:innen dann einen Überblick über technisch sinnvolle Lösungen und Fördermöglichkeiten. Ist die Fassade beschädigt, beraten die Fachleute dazu, wie das Gebäude getrocknet und energiesparend saniert werden kann.

Betroffene können unter der kostenlosen Hotline 0800 – 809 802 400 einen Termin für eine Vor-Ort-Beratung vereinbaren. Wichtig ist es dabei anzugeben, dass sie vom Hochwasser betroffen sind. So werden sie bei der Terminvergabe entsprechend berücksichtigt und der normalerweise anfallende Eigenanteil in Höhe von 30 Euro entfällt. Diesen übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fragen rund um Sanierung und Heizungstausch beantworten die Energie-Fachleute der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Immer noch Luft nach oben

Verbraucherzentrale untersucht mit Marktcheck, wie sich das Mehrwegangebot seit Anfang 2023 entwickelt hat

Mehr Mehrweg? Im Vergleich zur letzten Stichprobe im Frühjahr 2023 hat das Angebot an Mehrwegverpackungen für Essen und Trinken zugenommen. Doch der erneute Marktcheck zeigt auch: An vielen Stellen ist noch Luft nach oben. Verbraucher:innen, die Mehrwegverpackungen nutzen wollen, müssen in der Regel mit einem höheren Aufwand rechnen.

Mehr Angebot, bessere Hinweise und noch Verbesserungspotenzial: So lässt sich das Ergebnis des erneuten Marktchecks der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht zusammenfassen. „Diese Entwicklung darf sich weiter fortsetzen“, sagt Sabine Holzäpfel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale, „denn immer noch kamen zu viele Betriebe ihrer Pflicht nicht nach“. Während im letzten Marktcheck nur etwa die Hälfte der Betriebe die Vorschriften vollständig umgesetzt hatte, boten nun zwei Drittel der untersuchten Verkaufsstellen Mehrwegbehältnisse an und wiesen Verbraucher:innen auch darauf hin. Insgesamt wurden für den Marktcheck 65 Verkaufsstellen von 35 verschiedenen Unternehmen am Hauptbahnhof Stuttgart und in Stuttgart Mitte überprüft. Darunter waren Schnellrestaurants wie Mc Donalds oder Burger King, Bäckereien wie Le Crobag oder Kamps, Cafés wie Coffreez oder Starbucks und Convenience Shops wie Yormas oder ServiceStore DB.

Neun Verkaufsstellen, die 2023 noch kein Mehrwegangebot hatten, boten jetzt Mehrwegbehälter an. Drei Verkaufsstellen hatten nun auch wie vorgeschrieben einen Hinweis auf ihr Mehrwegangebot, bei vier weiteren Verkaufsstellen war der Hinweis besser erkennbar. Aber nicht alles ist besser geworden. „Bei zehn Verkaufsstellen hat sich das Mehrwegangebot im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert“, bedauert Holzäpfel. „Drei davon boten nun keine Mehrwegbehälter mehr an, bei weiteren vier war der Hinweis auf das Mehrwegangebot gar nicht mehr, bei zweien deutlich schlechter auffindbar.“

Weniger Aufwand durch Poolsystem
Poolsysteme für Mehrwegverpackungen ermöglichen, dass umweltbewusste Verbraucher:innen diese besser in ihren Alltag integrieren können. „Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Box oder einen Becher ganz einfach bei einem Geschäft ausleihen und in einem anderen wieder zurückgeben können, fällt eine große Hürde weg und es wird deutlich einfacher, Mehrwegangebote zu nutzen“, sagt Holzäpfel. Wie der Marktcheck zeigt, beteiligt sich aber nur die Hälfte der untersuchten Betriebe an einem Poolsystem. Die übrigen Verkaufsstellen boten eigene Mehrwegbehälter an, die nur in Filialen desselben Unternehmens zurückgegeben werden können.

Oben ohne?
Damit unterwegs kein Kaffee daneben geht, braucht es auch für Mehrwegbecher Deckel. In 21 Verkaufsstellen waren passende Mehrwegdeckel zum Mehrwegbecher vorhanden, sowohl bei Poolsystemen als auch bei firmeneigenen Mehrwegbechern. Bei 16 Verkaufsstellen gab es keine Mehrwegdeckel, bei zwei Betrieben wurden die Deckel nur zum Kauf angeboten. Für Holzäpfel ist das nicht praktikabel: „Die Mehrwegangebotspflicht schließt den Deckel mit ein. Mehrwegdeckel nur zum Kauf anzubieten entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.“ Auch hier müssen die Anbieter aus ihrer Sicht noch nachbessern.

Hintergrund
Seit 1.1.2023 müssen Gastronomiebetriebe, die Essen und Trinken zum Mitnehmen verkaufen, auch Mehrwegverpackungen anbieten und gut sichtbar und lesbar auf die Wahlmöglichkeit zwischen Einweg- und Mehrwegverpackung hinweisen. Diese beiden Kriterien haben wir für den Marktcheck überprüft. Die Regelungen im Detail: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/__33.html

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Ein Batteriespeicher, der zusätzlich gekauft werden kann, könnte den überschüssigen Sonnenstrom zwischenspeichern und abends oder nachts bereitstellen. Worauf beim Kauf eines Batteriespeichers für Stecker-PV-Anlagen zu achten ist, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Wie funktioniert ein Batteriespeicher für eine Stecker-PV-Anlage?
Das Solarmodul erzeugt aus Sonnenlicht elektrischen Strom, den ein Wechselrichter in „Haushaltsstrom" umwandelt. Dieser fließt beispielsweise in die Steckdose am Balkon und von dort zu Fernseher, Internet-Router oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Gibt es einen Überschuss, wird diese Energie in der nachgerüsteten Batterie gespeichert und kann abends oder nachts verbraucht werden.

Wie viel Kapazität hat ein Batteriespeicher für eine Stecker-PV-Anlage?
Die Speicher haben eine Kapazität im unteren einstelligen Kilowattstunden-Bereich. Das ist mehr als ausreichend für alle gängigen Stecker-PV-Anlagen. Je nach Haushalt wird ein mehr oder weniger großer Anteil des erzeugten Stromes sowieso direkt selbst verbraucht. Bei manchen Modellen ist die Speicherkapazität nachträglich erweiterbar. Das ist für alle sinnvoll, die die Stecker-PV-Anlage in Zukunft mit zusätzlichen PV-Modulen vergrößern wollen.

Wie lassen sich Batteriespeicher für Stecker-PV-Anlage installieren?
Der Speicher lässt sich nach dem Kauf schnell installieren. Fachmännische Unterstützung ist meist nicht notwendig. Die mitgelieferte Anleitung benennt Anforderungen an den Aufstellort, die genau befolgt werden sollten. Zu achten ist auf Steckverbindungen, die mit den bestehenden Wechselrichtern kompatibel sind. Die Geräte sollten bestenfalls an einem schattigen, wettergeschützten Platz auf dem Balkon oder im Haus aufgestellt werden.

Wann lohnt sich ein Speicher für die Stecker-PV-Anlage?
Mit einem zusätzlichen Speicher wird überschüssige Energie aufgefangen und gespeichert. Das funktioniert natürlich nur, wenn der produzierte Strom nicht direkt verbraucht wird. Ein Speicher zahlt sich also vor allem dann aus, wenn die Leistung des Balkonkraftwerks entsprechend hoch ist. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind die Kosten und die Häufigkeit der Nutzung der Speicherkapazität.

Fragen rund um das Thema Steckergeräte und Speicher beantworten die Energie-Fachleute der anbieterunabhängigen Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Individuelle Beratungstermine können bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 vereinbart werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.